Hermannus Wyneken bezeugt für sich, seine Erben und Anerben, dass er der Gertrud, Witwe des Steven Rodden und Bürgerin zu Münster, deren Erben oder dem Inhaber der vorliegenden Rentverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 1 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Palmtag, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 20 Rheinischen Goldgulden verkauft habe. Die Rente entstammt aus den Einnahmen seines eigenbehörigen Hauses, Gartens und Hofs, welchen er zur Zeit bewirtschaftet und der zu Epe im Dorfe zwischen den Häusern Wessell Kremers an der einen Seite und Johann Albertincks auf der anderen Seite liegt. Neben dem Verkäufer bürgt Berndt Kerckerinck vom Altensteinweg für die Zahlung der jährlichen Rente. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loslösung. Zeugen: Johannes Tryppenhouwer und Berndt Boekeman. Siegelankündigung des Berndt Kerckerinck durch den Aussteller. des denndages neist deme sundage Iudica