Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen belehnt Johann von Dumstorff zum Masthoff und seiner Ehefrau Lutgard von der Ruhr zu Reithaus mit den stiftslehnrührigen Gütern Sommerhof und Maibaum im Kirchspiel Wolbeck, welche Reinhard von der Ruhr vom vorherigen Kurfürsten Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster zu Lehen bekommen hatte. Der Lehnbrief wird dem Bevollmächtigten Ludolph Herselmann, Hofgerichtsfiskal, ausgehändigt, der auch den Lehneid leistet. Zeugen: Dietrich Hermann von Merveldt, Lic. Bernhard Wiedenbrück und Lic. Bernhard Brummer. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers