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4.2.4.9. Landesjustizprüfungsamt
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Behördengeschichte 1. Entstehung: nach Gesetz vom 13.04.1950 zur Bildung eines Prüfungsamtes für die große juristische Staatsprüfung wurde es 1956 eingerichtet. 2. Schließung: / 3. Zuständigkeiten: vor allem Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung, es können ihm Aufgaben des Justizministeriums insoweit übertragen werden, als es sich um die Ausbildung des Nachwuchses für den höheren und gehobenen Dienst handelt 4. Organisationsstruktur: (Stand: November 2006) Präsident, Geschäftsführende Vertreterin, 9 hauptamtliche Mitglieder, 6 Mitarbeiter, 4 Sachbearbeiter 5. Amtssitz: Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 40 6. Leitung: (Präsident ist in Personalunion Leiter der Sondergruppe ”Ausbildungs- und Prüfungswesen“ des Justizministeriums) Prof. Dr. Walter Erman (1956-1958), Eberhard Ewerlien (1958-1960), Dr. Gustav Krach (1961-1970), Jürgen Husemann (1971-1977), Heinrich Rascher-Friesenhausen (1978-1991), Hartmut Schulz (1991-1999), Johannes Riedel (1999-2005), Richard Bühler (2005-heute)