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Bischof Praenestinus Bandinus, Carolus tt. s. Caesarii Madrutius. Jo(hannes) Garsia tt. ss quatuor coronatum Millinus, Fabritius tt. Augustini Varallus und und weitere genannte Generalinquisitoren des apostolischen Stuhls bestätigen dem Abt Sigismund von Kloster Seeon, dass er zur Abwehr von Schaden von der katholischen Kirche auf dem index romanus stehende Bücher und häretische Schriften lesen und in seinem Besitz haben darf, die nach seinem Ableben jedoch zu verbrennen sind, damit sie nicht in falsche Hände kommen. S: Inquisitionssiegel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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