Vertrag zwischen Marschall Philipp von Pappenheim und dem Reichsstift Ottobeuren über den Verzicht Pappenheims auf Frondienste und Gerichtsbarkeit über seine Leibeigenen zu Wolfertschwenden gegen Abtretung der Eymühle und über die Nichtgeltung des Allgäuer Gebrauchs in den ottobeurischen Gerichten. s. Urk. 4187; [Überlieferung: Ausfertigung]