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Überwachung des staatlichen Kohlenbergbaurechts durch das Bergamt Freiberg
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Enthält nur: Schreiben über die Nichtverletzung des Kohlenbergbaurechts beim Anthrazitwerk Glückauf in Schönfeld und beim Braunkohlenwerk Karcha bei Neukarcha.
Akten
Registratursignatur: 022 VI Kst
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).