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Pfarrwitwenkasse
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Enthält: Verordnung, Die Anlegung einer Wittwen=Kassa, zum Behuf der Evangel. Lutherischen Geistlichen in dem Herzogthum Zweybrücken, der hinteren Graffschaft Sponheim, Graffschaft Lützelstein und Herrschaft Guttenberg, hinterlassenden Wittwen und Waysen betreffend. d.d. 24. Decembris 1749; Verordnung, Die Geistliche Witwen- und Wayßen-Casse in denen Fürstlich=Nassau=Weilburgischen Landen betreffend 1765; Kirchliches Gesetz- und Verordnungsmacht: Anweisung betr. Fürsorge für die Witwen und Waisen der Geistlichen vom 15ten Juli 1889; Unterstützung von Pfarrwitwen 1951; Schullehrer, Wittwen- und Waisenkasse (Pension) 1832; Ev. Konst.: Unterhalt der Witwen und Ruheständler 1948;