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Beziehungen zu Jugendvereinen
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Enthält: Landesjugendpfarramt: Zusammenarbeit mit der Reichsjugendführung. 1934; Konsistorium: Jugendfeiern finden einheitlich am 31. März 1940 statt. 1940; Aufgabenkatalog für die behördlichen Jugendpfleger nach dem Beschluss des Landesjugendausschusses 1962;