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Lehnbrief der fürstlich-münsterischen heimgelassenen Räte, in dem sie bezeugen, dass im Streit zwischen den Gebrüdern Caspar, Adolf und Ludolf Valcke zum Rochel einerseits und der Witwe des weiland Dietrich von Galen und dessen Sohn Dietrich andererseits wegen des Stiftlehnguts Hof zu Bisping im Kirchspiel Rinkerode, dessen Lehn- und Alodialgerechtigkeiten nach dem Tod der Clara von Galen an die Obige Witwe und deren Sohn Dietrich fielen, genannter Ludolf Valcke, Domherr zu Münster, um Anordnung von Lehnkommissaren und Richtern gebeten habe, dem sie hiermit zustimmen und ihn mit dem Stiftlehnguts Hof zu Bisping im Kirchspiel Rinkerode ad effectum agendi belehnt haben. Zeugen: Bertram von Lohe und Alexander von Velen, Hofmarschall. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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