Bischof Sifridus erlaubt der Stadt bey allen Thoren von allem was gekaufft, und verkaufft wird, das Ungeld zwey Jahr lang zu nehmen, welches zur Befestigung solle angewendet, auch dem Bischoff durch die Einnehmer deßelben jährliche Rechnung abgelegt werden. Augustae II Kal. Decembris 1286. Latein das Sigill fehlet.