Abgabenfreiheit für die zum Walfang im Ausland anzukaufenden Schiffe und für die zum Bau und zur Ausrüstung der Schiffe erforderlichen Gegenstände sowie für alle Ergebnisse des Walfangs an Tran, Walrat und für die Seefischereiprodukte. Begünstigung des Stockfischfangs und des Seefischfangs überhaupt, Bd. 5