Schenkung von 9 1/2 Jück Land von den angedeichten Ländereien an den Küster und Schullehrer in Jade durch den Grafen Johann von Oldenburg Enthält u.a.: Supplik des Küsters und Schullehrers Andreas Guntram von Sondershausen mit dem Verweis auf die Entfremdung von fünf Jück durch die Kirchgeschworenen zugunsten der Kirchengemeinde und Bitte an Graf Anton Günther um Nutzung dieses entfremdetenn Küsterguts; gutachterliche, aber ausweichende Stellungnahme des Superintendenten 1623