Bischof Ferdinand von Münster wiederholt namens seiner Räte gegenüber Amtmann und Rentmeister zu Cloppenburg das Verbot der Durchführung von Wasserproben an Personen, die der Hexerei bezichtigt werden. 1630 Januar 3, Münster. Ausf., dt., Papier, Einzelblatt, stark beschädigt (zerrissen, Pilzbefall).- Papiergedecktes Siegel und unbestimmte Unterschrift. - Verso: Außenadresse; Rubrik.