Der Ulmer Bürger Peter Stöbenhaber macht in Erweiterung seines am 4. April ("vff sant Ambrosien tag") beurkundeten Testaments einige Stiftungen. Nach seinem Tod sollen seine Erben bevor sie seine Hinterlassenschaft aufteilen der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm einen jährlichen Zins von 5 rheinischen Gulden oder dafür 100 Gulden in bar übergeben. Außerdem vermacht er dem Franziskanerkloster ("den Barfussen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] 40 rheinische Gulden. Davon sollen diese in der Kirche ihres Klosters jedes Jahr acht Tage vor seinem Todestag einen Jahrtag für ihn und seinen verstorbenen Bruder Johann Stöbenhaber sowie ihre beiden Ehefrauen und Kinder feierlich begehen. Außerdem stiftet er eine ewige Messe im Ulmer Münster auf dem Altar in der hinteren Abside unten gegen die Steinhütte. Für deren Ausstattung bestimmt er seinen Hof in Böfingen ("Befingen") [Stadt Ulm], einen Hof in Altbierlingen ("Altbirringen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], einen jährlichen Zins von Haus und Hofstatt in Dietenheim ("Tietenhain") [Alb-Donau-Kreis] sowie die Behausung in Ulm Auf der Breite ("Braitin") [heute Breite Gasse] zwischen Häusern der Dreikönigskapelle [ehemals Frauenstraße 30] und des Johann Tuchscherer. Da aber der Hof in Böfingen der Messe wenig Nutzen bringt, hat er ihn verkauft, das aus dem Verkauf erlöste Geld aber noch nicht der Messe zugewendet. Diese wurde daher auch noch nicht bestätigt. Er ordnet daher an, dass seine Erben seine Hinterlassenschaft erst dann unter sich aufteilen dürfen, wenn sie der Messe jährliche Einkünfte, die den Erträgen des verkauften Hofes in Böfingen entsprechen, übergeben haben. Zu seinen Testamentsvollstreckern bestellt er Johann Neithardt und Georg Stöbenhaber. Diese sollen für die Ausführung der Stiftungen und für die Bestätigung der Messe sorgen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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