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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt seinen Obrist-Fischmeister Ernst Freiherr von Beveren mit den lehnrührigen Gütern Lininghof und Nienwinghof (?) vor der Stadt Coesfeld sowie mit dem halben Zehnten zu Lette, welches Fürstbischof Franz Arnold zuvor ihm zu Lehen gegeben hatte. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial und Hofrat, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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