Abt Eberhard [von Brandis] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenow/e/") [Lkr. Konstanz] besitzen in Grimmelfingen ("Grymolfingen") [Stadt Ulm] ein Viertel des großen Zehnten. Davon gefallen ihnen jährlich 24 Imi Getreide, nämlich 12 Imi Fesen und 12 Imi Hafer. Diese haben sie als Leibgeding an den Priester von Herrlingen ("Hu/e/ningen") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] verkauft, der derzeit die Gottesdienste in der Kapelle St. Georg [abgegangen, Kramgasse 4] in Ulm feiert. Nach seinem Tod oder wenn die Einkünfte auf andere Weise von ihm zurückfallen schenken sie den Ertrag ihres Zehntanteils der Kapelle in Grimmelfingen, damit dort ein Priester seinen Lebensunterhalt besser bestreiten kann. Nachdem sich nun die übrigen drei Viertel des großen Zehnten in Grimmelfingen im Besitz des Ulmer Bürgers Johann Ehinger von Mailand ("Maylan") befinden und dieser zugesagt hat, seinen Beitrag zum Unterhalt eines Priesters an der Kapelle in Grimmelfingen zu leisten, haben Abt und Konvent des Klosters Reichenau das Kollationsrecht für die Kapelle ihm und seinen leiblichen männlichen Erben übertragen. Bei Eintreten einer Vakanz sollen sie die Kapelle innerhalb von zwei Monaten einem geeigneten Priester übergeben. Tun sie dies nicht, dann fällt das Kollationsrecht für dieses Mal an das Kloster Reichenau. Stirbt das Geschlecht der Ehinger im Mannesstamm aus, dann geht das Kollationsrecht wieder auf das Kloster Reichenau über. Die Kapelle in Grimmelfingen soll dieselben Rechte genießen wie die Kapellen in Ehrenstein ("Erynstain") [Stadt Blaustein/Alb Donau-Kreis], Jungingen [Stadt Ulm], Mähringen ("Mo/e/ringen") [Stadt Ulm] oder die anderen Kapellen auf dem Land im Sprengel der Pfarrei Ulm. Der Pfarrer in Ulm Hermann Krafft stimmt diesen Regelungen ausdrücklich zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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