Verpflegung, Unterstützung und Transport der aus fremden Militärdiensten in ihre Heimat zurückkehrenden preußischen Untertanen nach den Grundsätzen der Armenpflege. Imgleichen die Bestimmungen in Ansehung der Fang-, Auslieferungs- und Verpflegungenskosten sowohl für ausgelieferte preußische als für fremdherrliche Deserteure