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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster belehnt Reinhard von der Ruhr zum Reidthaus sowie dessen Brüder und Schwestern mit den Stiftslehen Sommershof und Meyboem im Kirchspiel Wolbeck, welche zuvor Bernhard von Drolshagen und dessen Vater weiland Gerhard von der Ruhr als Lehen innehatten. Zeugen: Adolf von der Marck und Hermann Bocholtz, fürstlich-münsterische Lehnmänner. Siegelankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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