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Unterhaltung des zum auflässig gewordenen Halsbrücker vereinigt Feld gehörigen Roten Grabens sowie die Verleihung dessen Wassers an andere Berggebäude, Bd.3
Unterhaltung des zum auflässig gewordenen Halsbrücker vereinigt Feld gehörigen Roten Grabens sowie die Verleihung dessen Wassers an andere Berggebäude, Bd.3
Enthält u.a.: Abwerfung des Abzugsgrabens der Neumühle und Überlassung an die Generalschmelzadministration.- Wasserabgabe von der Bleiwarenfabrik in den Aufschlaggraben der Stockmannmühle in Neubau.- Wasserüberlassungsverträge mit Hausbesitzern sowie der Gemeinde Tuttendorf zum Aufschlag eines Wasserhebewerks.- Flächenaustausch zwischen der Halsbrücker Schmelzhütte und den Bäckermeister Karl Heinrich Klemm.- Fahrberichte.- Verwendung von Wasser des Roten Grabens durch die Halsbrücker Hütte.- Dienstanweisung für den Grabensteiger.- Verwahrung des unteren Röschenmundlochs am Johannesbruch.- Verfüllung zwischen Hüttenstraße und Johannesrösche.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).