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Teilnahme von Artelshofener Untertanen am Ausschuss 1702 bis 1711
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Enthält:
1702 September 21: Liste derjenigen Untertanen, welche mit Musketen versehen worden sind.
Im oberen Dorf: Leonhard Hufnagel 1 (= Muskete), Hans Loß (= Loos) gegeben (= abgegeben?), Hans Schwammberger geg., Leonhard Schwammberger geg., Hans Schoup (= Schaup) 1, Hans Schramm 1, Veit Halckner (! = Falckner) geg., Hans Grötsch geg., Jobst Schmidt 1, Hans Erdner geg., Peter Weber geg., Conrad Schwammberger geg., Georg Schaup 1, Michael Leinberger (= Leimberger) 1, Leonhard Funck geg.
Im unteren Dorf: Christian Westphal 1, Michael Morner 1, Hans Hufnagel geg., Friedrich Bauer 1, Friedrich Seitz, Friedrich Grötsch geg., Hans Fechter, Georg Stieg geg., Georg Steger geg., Georg Keil 1, Jobst Grötsch geg., (rückseitig weiter in Blei) Leonhard Windisch, Hans Schwarz, Georg Dummert, Christian Artelshofer (= Christian Gustav Philipp Artelshöfer), Hans Bauer, Hans Leimberger, Hans Schaup, Georg Schramm.
1704 September 24: Anordnung des Landpflegamts an das Pflegamt Hersbruck.
Leonhard Schwammberger, Löffelholzischer Untertan in Artelshofen, ist von der Teilnahme am Ausschuss befreit, weil es dort 3 oder 4 Tetzelische Untertanen gibt, die als jüngere Käufer in Betracht kommen. Herr Johann Christoph Tetzel, der sich momentan in Artelshofen aufhält, ist zu informieren. Am Rande: Neue Kauffere: Kilian Bauer, Georg Steger, Georg Heberlein.
1708 April 9: PS (wohl des Landpflegamts an Tetzel).
Da alle Ausschussmitglieder ihre Montur schon im letzten Jahr beim Pflegamt Hersbruck abgegeben haben, so soll dies auch den Artelshofenern befohlen werden.
1711 Juni 10: Schreiben des Pflegers zu Hersbruck, Philipp Jacob Haller, an Johann Christoph Tetzel in Nürnberg.
Laut Ratsverlass müssen wegen der besorgniserregenden Ereignisse sowohl die alten, als auch die jungen Ausschüsse aktiviert werden. Die Mitglieder des alten Ausschusses (= die alten Erbleute) können freiwillig noch 3 Jahre im Ausschuss bleiben, ansonsten wird dieser durch Geworbene ersetzt. Die Mitglieder des alten Ausschusses können sich mit 8 Gulden freikaufen, die des jungen Ausschusses (= ledige Bauernsöhne) können so gehen. Am 16. d.M. wird der Deputierte und Landpfleger Georg Christoph Kress nach Hersbruck kommen. Bitte, alle Untertanen, die das 17. Lebensjahr erreicht haben, zu erfassen und am genannten Tag nach Hersbruck zu schicken.
Dabei:
Liste, Artelshofen.
Alter Ausschuss: Leonhard Funck, Paulus Schaup, kommen ab. Paulus Grötsch hat sich freigekauft. Michael Leimberger kommt ab.
Neue Käufer: Conrad Schramm, Friedrich Hermann, kommen hinein, sind aber am Fieber erkrankt.
Ledige Bauernsöhne: Georg, Sohn des Hans Schramm, 26 Jahre alt. 2 Söhne des Georg Schaup. 2 Söhne des Schuster Michels sind nicht hier, beanspruchen aber das Haus des Vaters ohnehin nicht. Friedrich Schwammberger, 20 Jahre alt, dient in Nürnberg. Hans, Sohn des Hans Loos, 20 Jahre alt. Georg, Sohn des Georg Maul. 2 Söhne des Hans Hufnagel.
Davon kommen in den Ausschuss: Friedrich Schwammberger und Georg Schaup.
Archivale
Indexbegriff Person: Artelshöfer, Christian Gustav Philipp
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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