Übereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, dem Königreich Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogtum Hessen und den zum thüringischen Zoll- und Handelsverein gehörenden Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der Stadt Frankfurt über die Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des auswärtigen Zuckers und Sirups hier: Konzept der oldenburgischen Ratifikation