Holzungen, vor allem in Etzhorn Enthält: 1. Im Jahre 1756 von dem Justizrat v. Schreeb nachgesuchte Ausweisung einiger Holze aus dem bei seinem Erbe zu Etzhorn befindlichen Busch, zwecks der Gebäude; 2. Überlassung des herrschaftlichen Anteils an den Büschen des J. F. zum Buttel, J. Krumland, Kanzleirat v. Roden, zu Etzhorn, M. Röben zu Ipwege etc., an selbige von 1776; 3. Zu dem vormals v. Schreebschen Erbe zu Etzhorn gehörige, jetzt dem D. Oldejohanns, daselbst zuständige herrschaftliche Gehölz; 4. Abfindung der Herrschaft für ihre Ansprüche überhaupt sowohl als auch wegen der aus jenen Hölzungen früher gelösten Holzkaufgelder, gegen Erlegung einer runden Abfindungssumme und Übernahme eines jährlichen Kanons von 9 Gr. per Jück