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Hermanus dictus Dobber bekennt, aus der Hand des Probstes Johannes von Wedinghausen den Hof Rassenhovele samt allen Hufen und allem Zubehör erhalten zu haben. Er wird den Hof unvermindert bewahren, und die Abgaben jedes Jahr an Michaeli leisten. Zeugen: Johanis dictus Clot. Siegelankündigung des Ausstellers und des Zeugen. in crastino die Palmarum m° tricentesimo vicesimo quarto

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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