Jährliche Staatsbeiträge an die Gemeinden Ilshofen und Eckartshausen zur Unterhaltung der Nachbarschaftsstraßen von Ilshofen bis zur Eisenbahnstation Eckartshausen sowie an die Gemeinde Ilshofen und die Teilgemeinde Hörlebach, Gde. Wolpertshausen, zur Unterhaltung der Nachbarschaftsstraße von Ilshofen über Hörlebach bis zur Oberamtsgrenze Gerabronn bzw. von Hörlebach zur Eisenbahnstation Eckartshausen, später Übergang der Staatsbeiträge an die Amtskörperschaft Hall