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Bernhrard von Stauff, Herr zu Ehrenfels, Vitztum in Niederbayern, und die Räte des Herzog Albrecht anerkennen den inserierten Spruchbrief des Vitztums Heimran Nothaft vom 4. August 1442 (s.Urk.Nr.523) und die darin getroffenen Entscheidung auf einem zu Regensburg abgehaltenen Verhör des Abtes Cristan zu Oberaltaich und dessen Fergen zu Sand, sowie der herzoglichen Fischer zu Bogen wegen einer Streitigkeit bzgl. Überfahrt zu Bogen.; S: Herzog Albrecht

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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