Übergabe mehrerer Kameral-Straßendistrikte in den Oberämtern Besigheim, Ludwigsburg, Esslingen und im Amtsoberamt Stuttgart an die Hofdomänenkammer, Aufhebung der durch das Kameralamt Nellingen verfügten Beschränkung der Benützung der Scharnhausener Straße durch die Müller im Körschtal, Übernahme der Unterhaltung des Straßendistrikts von Großhohenheim nach Scharnhausen durch die sogenannte Kirschenallee in die Unterhaltung auf die Hofkammer