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Heinrich von Herttenberg, Pfleger zu Erding, entscheidet als Obmann zusammen mit vier Spruchleuten in der Streitsache zwischen Abt Konrad von St. Emmeram einerseits und Martin Armensperger als Vormund seines Neffens andererseits über die Dienstbarkeit des Amthofes zu Gingkofen zum Kloster St. Emmeran, wobei drei Pfund Regensburger Pfennig und das Stiftmahl nach altem Herkommen zu leisten sind und die Zehnten zu Gingkofen und Hainsbach von den Armenspergern jährlich an das Kloster nach Maßgabe des Rats zweier ehrbarer Männer zu entrichten sind. Gewisse mit dem Amthof verbundene Güter sollen aber bei den Armenspergern verbleiben, das Gericht zu Gingkofen soll durch Richter des Abts von St. Emmeram besetzt werden. S1=A. S2=Martin Armensperger

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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