Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet den Beitritt des Erzbischofs Ruprecht von Köln anstelle seines Amtsvorgänger Dietrich II. zum Frankfurter Kurverein, den die Kurfürsten Dietrich von Mainz, Jakob I. von Trier und Dietrich II. von Köln, Pfalzgraf Ludwig IV., Herzog Friedrich II. von Sachsen und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg am 21.03.1446 (nach dem sontag oculi) wegen des Kirchenschismas geschlossen hatten. Ein Artikel darin sieht vor, dass nach dem Tode eines Kurfürsten dessen Nachfolger und Erben in die Einigung eintreten sollen, so wie auch Erzbischof Johann II. von Trier anstelle seines Vorgängers Jakob I. und der Aussteller anstelle seines verstorbenen Bruders, Ludwig IV., aufgenommen worden sind.