Vor dem Gerichte zu Oberkirch teilt Jörg Federlin, Konventherr zu Allerheiligen und Seelgeräter zu Oberkirch, alle die Rechte, die er durch Fröhnung an dem Hause der Anna Krönin, Heinrich Nuwensteins Witwe, erlangt hat, an Matten Syfrit, Kübler zu Oberkirch ab, nachdem der letztere das Viertel Korngelds, wegen dessen die Fröhnung erfolgt war, mit 12 Gulden abgelöst hatte.