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Vereinbarungen unter den Zollvereinsstaaten über Beträge, die außer den Bauschsummen noch für die Zollverwaltung an der Grenze gegenseitig zu vergüten sind
Vereinbarungen unter den Zollvereinsstaaten über Beträge, die außer den Bauschsummen noch für die Zollverwaltung an der Grenze gegenseitig zu vergüten sind
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.04 Abgabentarife, Handel und Verkehr >> 06.04.03 Handel mit deutschen Bundesstaaten. Zollverein >> 06.04.03.02 Zollvereinsverwaltungskosten