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Vereinbarungen unter den Zollvereinsstaaten über Beträge, die außer den Bauschsummen noch für die Zollverwaltung an der Grenze gegenseitig zu vergüten sind
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Vereinbarungen unter den Zollvereinsstaaten über Beträge, die außer den Bauschsummen noch für die Zollverwaltung an der Grenze gegenseitig zu vergüten sind
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.04 Abgabentarife, Handel und Verkehr >> 06.04.03 Handel mit deutschen Bundesstaaten. Zollverein >> 06.04.03.02 Zollvereinsverwaltungskosten