Verlegung der Ettergrenze an der Staatsstraße Nr. 36 Stuttgart - Nördlingen auf der Markung Cannstatt, Übernahme eines Teils dieser Straße in die Unterhaltung der Stadt Cannstatt, Beitrag an die Stadt Stuttgart für die Unterhaltung eines Teils der Straße Nr. 36 (Waiblingenerstr.) sowie Übergabe der Waiblingenerstraße in Cannstatt bis zur Markungsgrenze Cannstatt - Fellbach in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadtgemeinde Stuttgart