Nassau: Im Jahr 1815 namentlich in Rücksicht ihrer Nützlichkeit für die Westphälischen Provinzen in Antrag gekommene Abschließung von Auslieferungskonventionen mit den benachbarten Mächten. Betr. wegen der von den Herzoglich und Fürstlich Nassauischen Regierungen in Antrag gebrachten Abschließung einer Kartellkonvention