Kirchenländereien in Rodenkirchen (zuvor im Besitz von Hermann Hamelmann, dann genutzt von seinem Sohn Johannes, der 900 Reichstaler Schulden macht) Enthält u.a.: Vergleich der Kirchemgemeinde mit den Erben des Johannes Hamelmann wegen der Schulden 1640; Einigung über die Verwendung des Kirchenlandes unter Berücksichtigung der Schuldabtragung 1641