Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Handelsmann Lazarus Kindervater als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Dorothea geborene Leipheimer, Witwe des Theodor Albrecht Bürglin, als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Krämerzunft Christian David Stölzlen und dem Handelsmann Johann Rau als Pfleger der Braut und ihrer drei Kinder aus erster Ehe Helena Juliana, Maria Magdalena und Christoph Erhard sowie dem Ratsherren Christoph Erhard Kindervater als Vater des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und somit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Ehevertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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