Der Offizial des Hofs zu Münster als ordentlicher Richter bezeugt im Beisein eines Notars, dass vor ihm Gottschalck zur Westen, münsterischer Bürger und Eigentümer des binnen der Stadt Münster auf der Hörster Straße zwischen dem alten Gasthaus, nun Johann Bredepoill, und Henrich Traves Behausung gelegenen Hauses mit zugehörigen Hof, ferner weiland Jasper Rokeners Witwe Stine, Hermann Volkerings und Henrich Walrave erschienen und zur Westen für sich und seine abwesende Ehefrau Anna Dyckhaus, deren Erben und Anerben bekannten, dass sie, nachdem weiland Peter Hackfurth, gewesener Vikar der Kollegiatkirche zu St. Martini binnen Münster und dessen mitbeschriebene Patres, Priore, Prokuratoren und Konventualen des Klosters Bentlage als Zessionare des genannten Hackfurt laut einem Zessionsbrief von 1553 bis 1640 in possessione jährlich in termino S. Andreae apostoli drittehalben Reichstaler Pension aus dem genannten Haus und Hof empfangen hätten, das genannte Haus mit Hof nunmehr jedoch erneuert werden müsse, so habe Gottschalck zur Westen vor dem Offizial angelobt, am 30. November 1641 und dann alle Jahre wieder dem Kloster Bentlage die besagte Pension entrichten zu wollen. Sollte die Hauptsumme für den Fall eines zu Speyer im Jahr 1600 aufgerichteten Rezesses nicht bezahlt werden, solle die Hauptsumme, die restierenden Pensionen und sonstigen Kosten über geistliche oder weltliche Gerichte exekutorisch beigetrieben werden. Als Hypothek verpfändet Gottschalk zur Westen alle beweglichen und unbeweglichen Güter. Es folgt das Transsumpt eines Rentbriefs des Offizials zu Münster vom 25. Mai 1631, laut dem Jasper Rockener und dessen Ehefrau Stine, beide Bürger in Münster, dem Peter Hackfurt, Vikar, dessen Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente über drittehalben Reichstaler gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler verkaufen, wobei die Rente aus den Einnahmen des oben genannten Hauses mit Hof auf der Hörster Straße entstammen. Weiterhin folgen das Trannsumte der Zessionsbriefe von 1552 (am avendt Andreae apostoli) und 12. Juli 1578, laut denen Conrad von Berschwort, Scholaster, und die Vikare Joachim Rokelose und Johann Gockell bezeugen, dass sie laut Testament des Priors und Konventualen des Klosters Bentlage einen Rentbrief über drittehalbe Reichstaler jährlicher Pension geerbt hätten