Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vollzugsbestimmungen für Kassen von Einzelverwaltungen, Bd. 8 Buchstabe P und Q
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Finanzministerium >> 02 Finanzabteilung. Allgemeine Finanzverwaltung >> 02.03 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen >> 02.03.03 Kassen- und Rechnungswesen >> 02.03.03.01 Allgemein
1940 - 1941
Enthält nur:
- Staatliche Polizei, 1940
- Überleitungsbestimmungen für die staatlichen Polizeikassen (Teil I) Anlage zum Schreiben des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 3.1.1941; Druck), 1941
- Vorschrift über den Wirtschafts- und Verwaltungsdienst bei Verwendung der Polizei außerhalb des Standortes. Gültig ab 15.7.1940 (Anlage zum Schreiben des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 3.1.1940; Druck), 1940.