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Antrag des Abgeordneten Franz Birner zum Vollzug der Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich in Bayern (Art. 28 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871)
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Antrag des Abgeordneten Franz Birner zum Vollzug der Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich in Bayern (Art. 28 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871)