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Der Notar Georg Sanders urkundet, dass er zwei ihm von den oldenburgischen Räten vorgezeigte Schriftstücke in der Prozesssache Oldenburg gegen Bremen beglaubigt habe (im Text Erwähnung von Dr. jur. Johannes Tiling, Dr. jur. Ilico Ummius und Johannes Hering). 1635 April 4 (sonnabends für Quasimodogeniti, wahr der 4. Aprilis alten calenders)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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