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Das bei der Grenzregulierung zwischen den preußischen Ämtern Sachsenburg und Heldrungen und dem sächsischen Senioratsamt Oldisleben den fürstlichen Häusern überlassene Recht zu Verhaftungen auf der Straße nach Esperstädt
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Das bei der Grenzregulierung zwischen den preußischen Ämtern Sachsenburg und Heldrungen und dem sächsischen Senioratsamt Oldisleben den fürstlichen Häusern überlassene Recht zu Verhaftungen auf der Straße nach Esperstädt