Klaus Streif von Uffhausen und seine Ehefrau Adelheid, Bürger zu Freiburg, übergeben den Wilhelmiten zu Freiburg genannte Güter zu Uffhausen und empfangen dieselben als Leibgeding zu 6 Pfennigen Zins auf Lebenszeit zurück. Gleichzeitig bekennen sie, dem Kloster 10 Pfund Pfennige zu schulden, die dereinst ihr Erbe aus ihrer fahrenden Habe bezahlen soll.