In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Vorschriften für die Benützung des linksseitigen Illerschutzstreifens samt Uferböschung für die Erstellung und den Betrieb einer zweiten Drahtseilfähre über die Iller bei Brandenburg, Gde. Regglisweiler, durch den Überführer Fidel Knappich von Au
Vorschriften für die Benützung des linksseitigen Illerschutzstreifens samt Uferböschung für die Erstellung und den Betrieb einer zweiten Drahtseilfähre über die Iller bei Brandenburg, Gde. Regglisweiler, durch den Überführer Fidel Knappich von Au