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Enthält: Ablösung der der fürstlichen Standesherrschaft Hohenlohe-Langenburg obliegenden Baulast an der Kirche und Schule zu Belsenberg, Verwendung von Mitteln des Neubaukapitals zur Restaurierung der Kirche daselbst, 8 Schr., 1866, 1873; Ablösung der Baulast an der kath. Kirche und kath. Schule zu Braunsbach durch die fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg, 3 Schr., 1867-1868; Ablösung der Baulast an der Pfarrkirche und Schule zu Crispenhofen durch die fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Öhringen, 2 Schr., 1866-1867; Rechtssache der Pfarrgemeinde Dörrenzimmern gegen die fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Öhringen wegen der Kirchenbaulast sowie deren Ablösung, 1 Bü., 1844-1855, 1866; Ansprüche des Stiftungsrats in Dörzbach an die Freiherren von Eyb daselbst auf Baulast an Kirche, Kapelle, Schulhaus und Friedhof, 2 Schr., 1853; Ablösung der Baulast an Kirche und Schulhaus zu Döttingen durch die fürstlichen Standesherrschaften Hohenlohe Kirchberg, Langenburg und Öhringen, 2 Schr., 1866; Beschwerde der fürstlichen Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein wegen der Ablösung der Kirchenbaulast zu Ettenhausen, Verwendung von Zinsen aus dem Kirchenerweiterungskapital zu Ettenhausen zur Bestreitung von Kirchenbaukosten, Ablösung der Baulast am Schulhaus zu Ettenhausen sowie Gesuch der Schulgemeinde daselbst um Genehmigung zur Abschreibung Neubaukapitals für das Schulhaus, Subsellien und Katheder vom Grundstockssoll, 1 Bü., 1866-1882; Ablösung der Baulast an Kirche und Schulhaus zu Hermuthausen durch die fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Öhringen, Verwendung von Grundstocksgeldern der Kirchengemeinde Hermuthausen, 1 Bü., 1866, 1883-1893.