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Abgabenfreie Verabfolgung für Kunstgegenstände in öffentlichen Ausstellungen
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Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.04 Abgabentarife, Handel und Verkehr >> 06.04.01 Abgabentarife >> 06.04.01.03 Warengruppen und personengebundene Güter >> 06.04.01.03.12 Kunst-, Wissenschafts- und Kultusgegenstände
1822-1895
Enthält auch:
- Regelungen zur Zollfreiheit für Gegenstände, die für Landwirtschafts-, Gewerbe- u. a. öffentliche Ausstellungen eingeführt werden 1882
- XXXII. Internationaler Maschinen-Markt zu Breslau am 14., 15., 16. und 17. Juni 1895. Allgemeine Bestimmungen für die Beteiligung, Druck.