Hermann Helendach, Richter des Domkämmerers zu Paderborn und Conrad Dalpenhusen, bischöflicher Gograf bekunden, daß mit Einwilligung des Kapitels der zehntpflichtige, Johann Mosenhard gehörige Hopfenberg an dem "Kryteschen troge" vom Zehnten befreit und dafür 2 Morgen auf der Stapelsbrede substituiert werden sollen.