Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg bekunden, dass die Oldenburger Bürger Gerd Wolbeke und seine Frau Anna den hinter ihrem Haus befindlichen Stall "und gantzen raums mit aller alten und newen gerechtigkeit" an den gräflich-oldenburgischen Vorwerksverwalter und Fruchtschreiber Johannes Huttmann und dessen Frau Elisabeth für eine [nicht genannte] Summe Geldes verkauft, den Kaufpreis bar empfangen und Wahrschaft geleistet hätten. Auch ermächtigen sie die Käufer und ihre Erben, Mauern und Gebäude im Falle der Bebauung des erworbenen Grundstücks am Hausgiebel der Verkäufer hochzuziehen, wobei das Haus der Verkäufer dabei jedoch keinen Schaden nehmen dürfe. 1638 Februar 25 (den 25ten Februarii), Oldenburg