Dem Pfleger zu Mühldorf von den Landsteuerämtern der bayer. Landschaft und bayer. Gerichten zugesandte kurbayer. Mandate betreffend die Belegung salzb. Untertanen (des Vogtgerichts, der Propsteien Wälder und Mittergars, Märkte Gars und Buchbach, Hfm. Altmühldorf und Stadt Mühldorf) mit Steuern und Extraordinari-Anlagen für Kapitalien und Nutzungen, die sie in Bayern haben, bzw. für jedes angebaute Juchart Acker. Teilweise Streit hierüber. Verbot geringwertiger ausländ. Münzen (Philippstaler, engl. Carolin etc.). Vom Pflegverwalter zu Neumarkt vermutlich für die Musterung geplante Beschreibung der Untertanen zu Ampfing etc.