Die zwischen Dänemark und Holstein-Gottorp einerseits, Anhalt-Zerbst und dem Grafen Anton von Aldenburg andererseits in der oldenburgischen Erbteilungsangelegenheit geführten Verhandlungen, namentlich wegen der fructuum civilium ultimi anni und Ersetzung der Mängel an der Munition in den Festungen der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst; Niederjurisdiktion und Dienste im Butjadingerland; Weserzoll; sowie die desfalls in Hamburg stattgehabten, jedoch resultatlosen Verhandlungen (Zerbster Abgeordnete waren: Drost Hilmar Ernst von Münchhausen und Geheimrat Johann von Felde). - Betr. auch: Die Annahme des von Kengel zum zerbstischen Vormundschaftsrate, die dänisch-gottorpischen Traktaten mit Plön, die Abfindung des holsteinischen Rates und Residenten Franzius wegen der Elsflether Zollrolle