Übernahme der Vizinalstraße vom Etter bis zur Eisenbahnstation Laupheim in Staatsadministration und deren Korrektion, Übernahme der Baulast an der Rottumbrücke im sogenannten Brühl auf dieser Straße auf den Straßenbaufonds gegen Übertragung der auf dem Staat haftenden Baulast an der Rottumbrücke auf der Staatsstraße Ulm - Friedrichshafen im Ortsetter Laupheim auf die Gemeinde Laupheim, Herstellung der Rottumbrücke auf der neuen Bahnhof- straße bei Laupheim und Versetzung der Güterbrücke oberhalb der Hammerschmiede bei Laupheim