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Polizeipräsidium zu Danzig (Bestand)
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Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
Laufzeit: 1849 - 1942
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorwort
1. Behördengeschichte
Die Städteordnung vom 19. November 1808 als wichtiger Bestandteil der Stein-Hardenberg-schen Reformen hatte den Magistraten die Ausübung der Ortspolizei als Auftrag übertragen, dabei jedoch den Regierungen als Vertretung des Staates das Recht vorbehalten, in den Städten eigene Polizeibehörden einzurichten. Mit dem Polizeiverwaltungsgesetz vom 11. März 1850 wurde diese Regelung präzisiert, indem nun das Innenministerium in Gemeinden mit mehr als zehntausend Einwohnern die örtliche Polizeiverwaltung einem besonderen, nach wie vor den Regierungen unterstellten Staatsbeamten übertragen konnte.
Für die Stadt Danzig wurde dieses Amt 1814 eingerichtet, im 19. Jahrhundert als Polizeidirektion', ab 1918 als Polizeipräsidium' bezeichnet. Zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, gehörten Ausländer- und Passangelegenheiten, das Meldewesen und die Überwachung verdächtiger Personen von Beginn an zu seinen zentralen Aufgaben.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs führten die Bestimmungen des Versailler Vertrages am 28. Juni 1919 zur Aufteilung der Provinz Westpreußen, deren Gebiete größtenteils an den polnischen Staat fielen. Danzig und sein Umland wurden weder Polen noch Deutschland zugeschlagen, sondern in den Sonderstatus als Freie Stadt erhoben. Das Polizeipräsidium bestand als Behörde fort, unterstand jedoch in den folgenden Jahren dem Danziger Senat. Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen ging die territoriale Zugehörigkeit des neu gebildeten Reichsgaues (Danzig) Westpreußen und damit auch der Stadt Danzig 1939 wieder an das Deutsche Reich zurück, um dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs Polen zugesprochen zu werden.
2. Bestandsgeschichte
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts seiner Behörden und archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Herauslösung der Stadt Danzig aus dem Deutschen Reich führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftguts auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin.
In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig wird unter der Abteilungsnummer 209 die "Polizei-Direktion in Danzig (zugleich Hafenpolizei, Hafenamt und Lotsenamt in Neufahrwasser), seit 1793 (gegen 800 Aktenstücke)" aufgeführt. Jedoch lässt sich nicht erkennen, ob die archivische Aufstellung lediglich vorbereitend oder bereits nach Abgabe von Akten durch die Behörde und archivischer Bewertung erfolgte. Das mit der vorliegenden Verzeichnung erfasste Schriftgut scheint nicht Teil der so beschriebenen Überlieferung gewesen zu sein: die bisher als Findmittel genutzten Abgabelisten datieren aus den Jahren 1919 (96 Verzeichnungseinheiten), 1925 und 1927 (insgesamt 3 Verzeichnungseinheiten), die Bände gelangten direkt vom Polizeipräsidium ins Geheime Staatsarchiv nach Berlin und wurden dort innerhalb der XIV. HA Provinz Westpreußen unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt. Nach 1945 gelangten 29 weitere Bände des Behördenschriftguts durch Bestandsabgrenzungen mit anderen Archiven und sonstige Abgaben ins Geheime Staatsarchiv PK.
Ein Teilbestand nicht verlagerter Akten und Archivalien im Umfang von 7.179 Bänden und 23 Plänen aus dem Zeitraum 1849-1945 befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).
Für das vorliegende Findbuch wurden die Aktentitel überarbeitet, die Laufzeiten präzisiert und der Bestand klassifiziert; ein Signaturindex erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern.
Quellen und Literatur
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199, 1919-1940
- Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V., Nr. 62), Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. v. Walther Hubatsch, Bd. 1: Ost- und Westpreußen, bearb. v. Dieter Stüttgen, Marburg/Lahn 1975, S. 175 ff.
- Peter Letkemann, Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Coppernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V. Nr. 3, 1970, S. 138-153
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czeslaw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000
Bestandsumfang: 128 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: 1849 - 1942
Letzte vergebene Signaturnummer:
Der Bestand lagert derzeit im Magazin Dahlem.
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen zu bestellen: XIV. HA Rep. 209, Nr. #
Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, XIV. HA, Rep. 209 Polizeipräsidium Danzig, Nr. #
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.